Grenzen
Durch die Grenzfeststellung wird der rechtmäßige Verlauf bestehender, aber noch nicht festgestellter Grenzen, beziehungsweise neuer Grenzen dokumentiert. Dazu muss der Verlauf bisher nicht festgestellter Grenzen durch die Übertragung des Katasternachweises in die Örtlichkeit ermittelt werden. In der Regel erfolgt hierbei auch eine Abmarkung der so ermittelten Grenzpunkte. Das Ergebnis der Grenzermittlung wird den am Verfahren Beteiligten (Eigentümer und Nachbarn der von der Grenzermittlung betroffenen Grenzen) im Rahmen eines Grenztermines in der Örtlichkeit angezeigt. Erst wenn die Beteiligten die Grenzermittlung anerkennen beziehungsweise keine Einwände dagegen hervorbringen, gilt die Grenze als festgestellt. Die Anerkennung der Grenzermittlung wird in der Grenzurkunde dokumentiert.