Lagepläne
Wird die Errichtung eines neuen Bauwerkes geplant und dafür beim zuständigen Bauordnungsamt ein Bauantrag gestellt, ist es notwendig als Teil des Bauantrages auch einen Lageplan einzureichen, aus dem vor allem die Lage des neu zu errichtenden Bauwerkes sowie die bestehenden Grenzen, die Art und Beschaffenheit der umliegenden vorhandenen Bebauung und die bestehenden und neu geplanten Abstandsflächen hervorgehen. Der amtliche Lageplan ist von einer Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen.