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Wertermittlung

Im Zuge eines Grunderwerbs ist es anzuraten, bereits vorher Informationen über bestehende Rechte und Eigentumsverhältnisse des Grundstückes in Erfahrung zu bringen, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.

Steht ein beabsichtigter Grunderwerb bevor, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Durch einen Einblick in das Grundbuch können vorab die aktuellen Eigentumsverhältnisse geklärt werden. So ist es wichtig zu wissen, ob man es mit einem einzelnen oder einer Vielzahl von Eigentümern, etwa einer Erbengemeinschaft zu tun hat. Außerdem können wir prüfen, ob im Grundbuch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf dem Grundstück eingetragen sind, die auch nach dem Grundstückserwerb weiterhin Bestand haben und zu beachten sind.

Auch die Grenzsituation des zu erwerbenden Grundstücks kann vorher betrachtet werden. Handelt es sich um festgestellte, also um rechtsverbindliche Grenzen oder sind eventuell einzelne Grundstücksgrenzen noch strittig? Wie groß ist die nachgewiesene Fläche des Grundstückes. Vielleicht ist es auch ratsam, über den Erwerb einer Teilfläche nachzudenken, in diesem Fall ist zu bedenken, wie das Grundstück geteilt werden könnte.

Soll der Grunderwerb zum Zwecke der Bebauung stattfinden stellen wir fest, ob für das Grundstück eventuell ein Bebauungsplan oder andere planungsrechtliche Vorschriften bestehen, die zu beachten sind.